Seiteninhalt
Jugendhilfe
Die Abteilung 430 - Jugendhilfe ist eine von 6 Abteilungen im Fachbereich 4 – Familie, Jugend und Soziales.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten
- Beistandschaft
- Beurkundung, insbesondere Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltsverpflichtung
- Elterngeld
- Gewährung von Hilfen zur Erziehung
- Negativbescheinigung (elterliche Sorge)
- Pflegschaft
- Unterhaltsvorschuss
- Vormundschaft