Stadtkasse
Die Stadtkasse entscheidet auch über den Erlass von Forderungen sowie den Erlass von Haftungs- bzw. Duldungsbescheiden gegen gesetzliche Vertreter von Unternehmen.
Ebenso ist die Stadtkasse für die Durchführung des Vermögensauskunftsverfahrens zuständig.
Untergebracht ist die Stadtkasse in dem Gebäude der Volkshochschule, Hindenburgstraße 14 (3. OG) in Neustadt an der Weinstraße.
Bei Fragen zu den oben genannten Tätigkeitsbereichen können Sie diese gerne an stadtkasse@neustadt.eu senden oder sich telefonisch unter 06321 855-1429 mit uns in Verbindung setzen.